Kritik & Plädoyer
In der Volkskirche die Gemeindekirche bauen –
Rolf Fersterra,
Mudersbach,
überarbeitet im März 2009
Wie kann die evangelische Kirche ihre Krise überwinden?
Um die Kirche zukunftsfähig zu machen, empfiehlt das
Impulspapier Kirche der Freiheit (= KdF)
einen tief greifenden Umbau der evangelischen Kirche.
Im Visier der Kritik der Verfasser ist dabei vor allem das Parochialsystem.
Diese Struktur und die Ortsgemeinde als solche werden von KdF
vor allem für die gegenwärtige Krise verantwortlich gemacht.
Das Papier empfiehlt daher, das Parochialsystem grundsätzlich zu verändern.
Auf Seite 37–39 erläutert das Papier
die „drei gewichtigen Verschiebungen“,
die nötig seien, um die kirchliche Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Alle drei Verschiebungen zielen weg von der Ortsgemeinde
hin zu übergemeindlichen Formen des kirchlichen Wirkens.
Die erste Verschiebung zielt
auf die Stärkung „ergänzender Gemeindeformen“
sowie besonderer Angebote der Kirche in Bildung, Kultur und Medien,
die den Status von Gemeinden erhalten sollen.
Durch eine zweite Verschiebung sollen die Region und der Kirchenkreis
zunehmend Aufgaben der Ortsgemeinden übernehmen (38).
Die dritte Verschiebung impliziert
die Loslösung des Gedankens der Kirchenmitgliedschaft von der konkreten Gemeinde.
Eine allgemeine Kirchenzugehörigkeit ohne Gemeindebezug
wird ausdrücklich bejaht und soll
„inhaltlich gefüllt und gefördert“
werden. (39)
Alle drei Verschiebungen führen weg von der Ortsgemeinde,
die bisher das „Hauptangebot“ der Ev. Kirche war,
hin zu übergemeindlichen Angeboten.
Das Ergebnis ist eine im Grundsatz veränderte Kirche.
Evangelische Kirche baut sich – bis heute –
strukturell „von unten“ auf.
Die Ortsgemeinde bzw. die Gemeinschaft aller Ortsgemeinden
trägt alle Dienste und Funktionen der Kirche, die ihr subsidiär zugeordnet sind.
KdF zielt dagegen auf eine Kirche,
die vom gesamtkirchlichen Auftrag ausgeht, also „von oben“ her
gedacht, strukturiert und zunehmend auch gelenkt werden soll.
Dadurch wird die Ortsgemeinde selbst
zu einem funktionalen Angebot der Gesamtkirche neben anderen.
Kritik
Dieses neue Kirchenbild wird
zum Leitbild für die als notwendig erachteten Veränderungen
und bestimmt das ganze Impulspapier.
Deswegen ist es zu prüfen,
bevor die vielen Einzelvorschläge bewertet werden können.
Dabei ergeben sich teilweise sehr grundsätzliche Anfragen an das Papier:
| • |
KdF möchte die übergemeindlichen Formen kirchlicher Arbeit
ressourcenmäßig stärken.
Folgende Fragen müssen aber erlaubt sein:
Wird die Bindekraft der übergemeindlichen Formen realistisch eingeschätzt?
Einige von ihnen zielen nach ihrem Selbstverständnis,
„Kirche für andere“ zu sein,
gar nicht auf eine Bindung an die evangelischen Kirche.
Sie fördern dagegen wesensmäßig eher eine lose, punktuelle Berührung
und Inanspruchnahme der Kirche.
Die Frage darf wohl gestellt werden,
ob von solch einer „Kirche bei Gelegenheit“
(Michael Nüchtern)
tatsächlich ein Weg zu verlässlichen kirchlichen Strukturen führt,
die KdF doch erreichen will.
Was auch kritisch zum Zustand des Parochialsystems zu sagen ist –
bis heute sind hier eindeutig die meisten Mitglieder gebunden.
Kirchenkreise wie der Kirchenkreis Siegen
mit einer noch weitgehend intakten Struktur von Ortsgemeinden
dürften die Basis sein, die bis heute den Zusammenbruch der Kirche verhindern.
Der Erweis der langfristigen Binde- und Tragkraftkraft der übergemeindlichen Dienste
steht dagegen aus.
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Wenn eine „allgemeine Kirchenmitgliedschaft“ (38f)
in Distanz zur konkreten Gemeinde zum Leitbild der Kirchengliedschaft wird,
wer trägt die Kirche in Zukunft dann ideell und durch sein Engagement?
Die Gemeindekirche bildet die innere Substanz unserer Kirche.
Die weitaus meisten kirchlich Aktiven entstammen sicher
dem engeren Kreis der „Gemeindekirche“.
Wer gibt der Kirche das auch von KdF geforderte evangelische Profil,
wenn nicht die Menschen, die sich regelmäßig
um Predigt und Sakrament versammeln?
Vor einer Überschätzung der von KdF protegierten Mitgliedschaftsform
hat Michael Herbst gewarnt:
Nach Herbst habe die Erfahrung der DDR-Kirche gezeigt,
„dass eine typisch protestantische, positivdistanzierte Kirchenmitgliedschaft
unter Druck nicht standhielt und eine reine Kasualchristlichkeit
rasch die alternativen Angebote der Jugendweihe und der weltlichen Beerdigung
für mindestens ebenso plausibel hielt.“
Herbst fordert deshalb:
„Wir sollten uns darum endlich von der Illusion verabschieden,
Kirchenmitgliedschaft in freundlicher Distanz sei auf Dauer
eine tragfähige, gleichberechtigte christliche Existenzweise.
Unser Ziel muss es vielmehr sein, dass Menschen die Rolle als Kunden aufgeben.“
Genau diese Kundenrolle wird durch die Vorschläge von KdF noch verstärkt!
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Außerdem muss die Frage gestellt werden,
ob in dem EKD-Konzept die spezifische Eigenart
der postmodernen Religiosität richtig gedeutet wird.
Alle einschlägigen Untersuchungen der letzten Jahre zu diesem Thema
beschreiben die gegenwärtig dominierende Religiosität als eine Religion ohne Kirche
und die allgemein verbreitete Distanz zu den Großinstitutionen ist vielfältig belegt.
Warum soll dann eine Bindung an die „evangelische Kirche als solcher“ (KdF 38)
eine solche Kraft haben, wie die Verfasser scheinbar annehmen?
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Vom System parochialer Versorgung zur Gemeindekirche
Bei aller Kritik an den Reformvorschlägen des Impulspapiers
ist der Analyse der Verfasser doch in einem entscheidenden Punkt zuzustimmen:
Die gegenwärtige Kirchenstruktur,
die auf dem Prinzip der flächendeckenden parochialen Versorgung beruht,
befindet sich in einer Krise.
An dieser Stelle ist offen von der Schwäche vieler Ortsgemeinden zu reden.
Als Symptome sind zu nennen:
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die Entleerung der Gottesdienste
sie sind entgegen dem theologischen Anspruch vielerorts
längst nicht mehr Zentrum der Ortsgemeinden; |
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das Schrumpfen der Kerngemeinden,
also ihre abnehmende Kraft zur „Beheimatung“; |
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der zunehmende Verlust an gesellschaftswirksamen Funktionen
(Diakonie, Trägerschaften von Kitas etc.); |
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die Unfähigkeit, Menschen für das Leitungsamt zu gewinnen; |
| • |
das fehlende Solidarisierungspotential in Finanz- und sonstigen Krisen
(ganz im Gegensatz zum Potential der Freikirchen). |
In manchen Regionen hat sich die ortsgemeindliche Grundstruktur
bereits zur Unkenntlichkeit verflüchtigt.
Es ist zu befürchten,
dass bei gleichbleibenden Bedingungen diese Entwicklung
auch die jetzt noch weitgehend intakten Regionen erfassen könnte.
Die Verfasser von KdF leiten von solchen Beobachtungen
ihre konzeptionelle Zurückstufung der Ortsgemeinden ab.
Sie haben den Glauben an diese Form des kirchlichen Wirkens offenbar verloren.
So versäumen sie es, die Ursachen für die beobachtete Wirkung genau zu erheben.
Die Frage ist doch,
ob wirklich der Leitgedanke der „Kirche vor Ort“ falsch ist
oder ob die Ortsgemeinden nicht
aufgrund struktureller Fehlsteuerungen in der Vergangenheit
an so vielen Orten ihre Kraft verloren haben.
Eine Bemerkung des Kirchenhistorikers Klaus Scholder
lässt erkennen, dass die Entmündigung der Gemeinden
ein Geburtsfehler der deutschen evangelischen Kirche ist,
der auf ihre grundsätzliche verfassungsgemäße Neubestimmung
nach 1918 zurückgeht:
„Wie sehr die Verfassungsväter jeweils auch bemüht gewesen waren,
in den Verfassungen volkskirchliche Ideale zu verwirklichen
und dem Kirchenvolk eine weitgehende,
rechtlich gesicherte Mitwirkung in der Kirche zu garantieren,
so waren es faktisch in allen Landeskirchen dann doch nur
eine Handvoll Juristen und Theologen,
die sich in den Verfassungen auskannten und die Dinge entschieden. …
Die rechtlich auf die Mitwirkung
aller Kirchenglieder angelegten Verfassungen
bedeuteten praktisch ihren weitgehenden
Ausschluss.“
[1]
Ihre enge Verflochtenheit mit dem Staat als
Körperschaft des öffentlichen Rechts
und das Fortleben zahlreicher quasi staatlicher Strukturen
haben den Aufbau und das Recht der Kirche kompliziert gemacht
und sie einer
effektiven Mitgestaltung und Einflussnahme
durch die Basis entzogen.
Dieses nunmehr über Jahrzehnte verankerte System
hat die Amts- und Betreuungskirche immer mehr im Bewusstsein verankert
und die Ortsgemeinden daran gehindert, zur mündigen Basis unserer Kirche zu werden.
In der gegenwärtigen Strukturkrise wird der Spielraum
für eigenverantwortliches Handeln für die Presbyterien noch enger.
Weitgehend reagiert man hier lediglich
auf die „oben“ verhängten Strukturentscheidungen
(Fusionen, pfarramtliche Zusammenlegungen etc.)
und vollzieht diese ohne Überzeugung nach.
Diese Entmündigung bestärkt einen Abwärtstrend,
weil man den Glauben an die eigene Gestaltungskraft verloren hat.
Unsere evangelische Kirche muss also umgebaut werden –
da haben die Verfasser von KdF völlig recht.
Dabei hat die „Gemeinde vor Ort“ ihre Zukunft allerdings noch vor sich!
Das Konzept der Gemeindekirche
ist in der evangelischen Kirche in Umbruchszeiten
als Alternative immer im Gespräch gewesen.
Vor allem 1918 nach dem Ende des
Sumepiskopats
wurden ihre Leitgedanken entwickelt.
Wortführer war damals der liberale Theologe Martin Rade.
Forum der gemeindekirchlichen Bestrebungen war die von ihm herausgegebene Zeitung
Die christliche Welt.
Hier wurde das Projekt verfolgt,
aus der Obrigkeitskirche mit landesherrlichem Kirchenregiment
und bürokratischer Kirchenleitung eine „Volkskirche“
im ursprünglichen, von Schleiermacher geprägten Sinn
einer gemeindlich-bruderschaftlichen Kirchenverfassung –
heute würde man sagen: einer Kirche „von unten“ – zu schaffen.
„Jetzt oder nie“, so schrieb Rade in einem Aufruf vom 28.11.1918
„mag die Pastorenkirche der Laienkirche,
die Konsistorialkirche der Gemeindekirche weichen.“
Im Umfeld der Christlichen Welt
sind damals die Grundprinzipien der Gemeindekirche entfaltet worden:
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Aufbau der Kirche von mündigen Gemeinden aus |
| • |
eine konsequent durchgeführte Lösung
vom Staat und staatlichen Strukturvorgaben |
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die Gestaltung der Kirche ausschließlich nach kirchlichen Prinzipien |
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die konsequente Freiwilligkeit und Zwanglosigkeit der Mitgliedschaft |
Doch weder damals noch nach 1945
war die gesellschaftliche und religiöse Lage reif zur Umsetzung dieser Gedanken.
Zu stark war das obrigkeitskirchliche Denken verwurzelt,
zu stark der Gedanke des Evangelischen mit dem des Nationalen verbunden.
Unsere heutige staatsnahe Volkskirchenstruktur
hat letztlich in diesem Denken ihren Hintergrund.
Erst die letzten Jahrzehnte haben ein Umfeld geschaffen,
das die Gemeindekirche als eine mögliche und überzeugende Gestalt
unserer Volkskirche erscheinen lässt.
Wenn es je die Chance gab, eine
„Freie evangelische Volkskirche“ zu gestalten –
um den Leitbegriff in der Christlichen Welt zu benutzen –
dann jetzt.
Die Aufgabe der Stunde ist es nicht,
die Volkskirche kurzerhand über Bord zu werfen,
sondern den Gedanken der Volkskirche
mit dem Gedanken der Freiwilligkeit und der Beteiligung konzeptionell neu zu verbinden.
Das Leitbild der mündigen Gemeinde
als Basis des gesamten Kirchenaufbaus
muss die Zielvorstellung für die Transformation sein, die vor uns liegt.
Evangelische Kirche war bis jetzt „einfach da“,
gestützt durch die historisch gewachsene enge Verbundenheit mit dem Staat,
materiell gut abgesichert durch das Kirchensteuersystem.
Diese Zeiten sind nun vorbei.
Kirche wird in Zukunft darauf angewiesen sein, dass möglichst viele Menschen
in den Satz „Wir sind die Kirche“ einstimmen
und bereit sind, Verantwortung für ihre Kirche zu übernehmen.
Die Gemeindekirche, die schon immer in der Volkskirche gelebt
und ihre innere Substanz gebildet hat, muss wachsen.
Aus Kirchenmitglieder müssen Gemeindeglieder werden.
Die Versorgungskirche muss zur Beteiligungskirche,
die Amtskirche zur Gemeindekirche transformiert werden.
Im Folgenden sollen einige Grundlinien dieses Gemeindeverständnisses genannt werden,
die an Schrift und Tradition orientiert sind:
| 1. |
„Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche,
dass das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt
und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden.“
So wenig
CA VII
ausreicht, um die Kirche als Sozialgestalt zu begründen,
so sehr hält dieser Bekenntnissatz doch bleibend fest,
dass im Zentrum jeder evangelischen Gemeinde der Gottesdienst steht.
Die Kirche erhält ihre Bestimmungen und ihr Profil letztlich
nicht von gesellschaftlichen, religionsgeschichtlichen oder sonstigen Ableitungen,
sondern als „Kirche unter dem Wort“.
Deswegen ist der regelmäßige wöchentliche Gottesdienst
das Zentrum jeder evangelischen Gemeinde.
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| 2. |
Nach dem Neuen Testament und der Erkenntnis der Reformation
zielt das Evangelium auf die persönliche Aneignung des Glaubens.
Diesem Glaubensverständnis entspricht
eine frei gewählte und bewusst angenommene Gliedschaft am Leib Christi
und damit in einer konkreten Gemeinde.
Baut die evangelische Kirche weiter wie bisher
auf eine niederschwellige, unbewusste Mitgliedschaft,
wird sie niemals auf den Boden verlässlicher Strukturen kommen,
die auch in Zeiten der Krise Bestand haben!
„Deshalb scheint mir die Umwandlung
der bisherigen stillschweigenden, sozusagen naturhaften Mitgliedschaft
in eine persönlich bekundete nicht weg von der Volkskirche,
sondern gerade zu ihr hin [zu führen],
und ich kann in dem Bemühen,
die bisherige Form der Mitgliedschaftsbegründung aufrechtzuerhalten,
nur eine Rückständigkeit erkennen.“
Diese Worte stammen nicht von mir,
sondern von dem Frankfurter Theologen Erich Foerster in der
Christlichen Welt[2].
Unverzichtbarer Zielpunkt kirchlicher Arbeit muss daher nicht eine allgemeine,
sondern die bewusst gewählte, verbindliche und dauerhaft erklärte
Mitgliedschaft sein.
|
| 3. |
Beheimatungsorte einer bewusst angenommenen Gliedschaft
sind Personengemeinden.
Kirche ist „Gemeinde von [Schwestern und] Brüdern“ (Barmen III).
Nur hier ist eine geistige und geistliche „Beheimatung“ möglich,
die diesen Namen verdient und nicht bloß ein diffuses
und höchst ambivalentes Gefühl der Zugehörigkeit darstellt.
Isolde Karle:
„Die Kirche lebt als Leib Christi zentral
von den vielen überschaubaren personalen Gemeinschaften vor Ort
und von der Vertrautheit von Gesichtern und Räumen,
die nachgewiesenermaßen die Bindung an die Kirche
am nachhaltigsten stärken.“[3]
Dabei gehört zu dem Gedanken der Geschwisterschaft
auch der Gedanke der Verbindlichkeit unlösbar dazu.
|
| 4. |
Schon im Neuen Testament ist Gemeinde
durch Örtlichkeit geprägt.
Der theologische Gedanke zielt auf Kontinuität,
die sich auch in einer örtlichen Haftung ausdrückt.
Nicht aus theologischen Kriterien ableitbar
ist dagegen das flächendeckende Netz von Ortsgemeinden,
wie es dem Parochialsystem zugrundeliegt.
|
| 5. |
Der Gedanke einer „Kirche von unten“
muss die faktische Herrschaft der Bürokratien in unserer Kirche
endlich überwinden helfen.
Während KdF Entscheidungen zentralisieren und nach oben verlagern möchte (28f),
sind so viele Entscheidungen wie eben möglich der Gemeindeebene zuzuordnen.
Die Finanz-, Personal- und Bauhoheit,
sowie die Aufgabe der inhaltlichen Schwerpunktsetzung
gehören in die Hände der gewählten Gemeindevertreter.
Dabei dürfen dann aber auch die Folgen von Fehlentscheidungen
nicht länger auf eine andere Ebene abgeschoben werden können!
Auf der Ebene der Gemeinden sind
übrigens auch im Rahmen einer ökonomischen Betrachtungsweise
„marktnahe“ Entscheidungen zu erwarten,
während übergeordnete Leitungsstrukturen
in Großinstitutionen wie der Kirche naturgemäß
einen Hang zur Bürokratisierung und Formalisierung haben.
Wie jeder weiß,
der in unserer Kirche nur einige Jahre Verantwortung trägt,
sind unsere Landeskirchenämter oder das EKD-Kirchenamt in Hannover
eben nicht die effektiven und unbürokratischen Leitungszentren,
als die sie KdF erscheinen lässt.
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| 6. |
Um echte Beteiligung zu fördern und zu verankern,
muss auch die bisherige Finanzierungsstruktur unserer Kirche
verändert werden.
Es zeigt die Wirklichkeitsverweigerung der Verfasser von KdF,
dass sie die Kirchensteuer uneingeschränkt
als „gute und verlässliche Finanzierungsbasis der Kirchen“ (22) preisen,
obwohl alle einschlägigen Untersuchungen
den miserablen Ruf dieses Systems immer neu belegen.
Die Kirchensteuer,
in jedem Falle aber die gegenwärtige Form ihres Einzugs,
fördert die unbewusste, unverbindliche Mitgliedschaft der Mehrheit der Kirchenmitglieder.
Sie fördert ein „Systemvertrauen“
und untergräbt langfristig das „Personenvertrauen“,
wie im Anschluss an Niklas Luhmann gezeigt wurde.
Eine Folge dieser Finanzstruktur
ist die Entsolidarisierung gegenüber der eigenen Gemeinde und der Kirche.
Das Beispiel der Freikirchen zeigt,
dass die direkte Art der Mitfinanzierung der eigenen Gemeinden viel mehr Beteiligung schafft.
Deswegen sind alle Formen gemeindenaher Kirchenfinanzierung systematisch zu fördern.
Das bestehende Ortskirchensteuersystem
ist endlich seinem Geist nach mit Leben zu füllen.
|
| 7. |
Um ein Netz lebensfähiger Gemeinden zu schaffen,
müssen Gemeinden sich prinzipiell selbst tragen können.
Das ist die unverzichtbare Kehrseite der Mündigkeit.
„Ohne wirtschaftliche Selbstständigkeit
gibt es überhaupt keine Selbstständigkeit“
hat wiederum Erich Foerster schon 1919 den Gemeinden
ins Stammbuch geschrieben[4].
Ein unverzichtbarer Gedanke bleibt ein Finanzausgleich,
der strukturelle Schwächen einzelner Gemeinden oder Regionen ausgleicht.
|
| 8. |
Auch die Gemeindekirche der Zukunft braucht
die synodale Gemeinschaft der Kirche,
um einen angemessenen Finanzausgleich, eine notwendige Kirchenaufsicht,
die gesellschaftspolitische Verantwortung der Kirche und vieles andere zu organisieren.
Unumgänglich ist allerdings die Rückkehr
zur konsequenten Anwendung des
Subsidiaritätsprinzips.
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| 9. |
Für die professionelle Wahrnehmung zentraler Hauptaufgaben
benötigt auch die Gemeindekirche funktionale Dienste.
Diese sind nicht selber Gemeinde,
nehmen aber Aufgaben der Gemeinden stellvertretend für sie wahr.
Der Gedanke der Trägerschaft der Gemeinden
muss allerdings in seiner ursprünglichen Bedeutung neu verwirklicht werden.
Im Laufe der fälligen Neustrukturierung müssen Gemeinden entscheiden,
welche Dienste sie auf übergemeindlicher Ebene vorhalten
und dann auch in kritischen Situationen aufrecht erhalten wollen.
|
Auf der Grundlage dieser Zielvorgaben muss ein lang angelegter Umstrukturierungsprozess
begonnen werden, der zu einem Netz lebensfähiger Gemeinden führt.
Damit Gemeinden wieder zu Orten der Hauptverantwortung für die Kirche werden,
muss es dann tatsächlich erst zu einem
„Mentalitäts- und Paradigmenwechsel“
in unserer Kirche kommen,
der allerdings wesentlich tiefer greifen muss, als der von KdF geforderte.
Die Betreuungsmentalität ist fast archetypisch verwurzelt.
Deshalb muss der Gedanke der Selbstverantwortlichkeit erst langsam vermittelt werden.
Der erforderliche Mentalitätswechsel
kann durch behutsame und zielstrebige Schritte vorbereitet werden, die darauf zielen,
den freiwilligen und bewussten Charakter der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche
im Bewusstsein zu verankern.
Ich möchte einige nennen:
| • |
Es ist deutlich, dass die Säuglingstaufe
in unserer Kirche die lose Verbindung zur Kirche eher befördert.
Daher sollten Eltern, die den Taufaufschub und die Kindersegnung begehren,
nicht länger abschätzig behandelt werden.
Vielmehr sollte der Taufaufschub als Alternative deutlich vor Augen geführt werden. |
| • |
Alle Initiativen gemeindegestützter Finanzierung
sollten gefördert werden.
Insbesondere ist hier das Freiwillige Kirchgeld zu nennen,
das den Gedanken einer dauerhaft verbindlichen,
aber grundsätzlich freiwilligen Gemeindefinanzierung beinhaltet. |
| • |
Zu überlegen ist, ob der Konfirmandenunterricht
nicht zu einem späteren Zeitpunkt,
frühestens bei Erreichen der Religionsmündigkeit anzusetzen ist,
also zu einem Zeitpunkt,
an dem die Konfirmanden zu einer echten Verhältnisbestimmung
zu Glaube und Kirche in der Lage sind. |
| • |
Die Praxis der Wiedereintrittsstellen
sollte überprüft und konsequent
auf die Mitgliedschaft in einer konkreten Gemeinde hin ausgerichtet sein.
Zur Zeit folgen diese Stellen in der Mehrheit einem Konzept der Niederschwelligkeit,
das keine Verbindlichkeit bewirkt. |
Die genannten Punkte sind diskutabel und können ergänzt werden.
Ausblick
In den Kontext der Neubestimmung der evangelischen Kirche nach 1918
gehört auch Dietrich Bonhoeffers Doktorarbeit
Sanctorum Communio aus dem Jahr 1927.
Bonhoeffers Schrift ist eine Apologie der Volkskirche.
Er spricht aus, was auch heute alle Verteidiger der Volkskirche
gegen grundsätzliche Reformen ins Feld führen:
„Ressentiment und dogmatischer Leichtsinn sollen uns nicht
kurzer Hand unsere geschichtliche evangelische Kirche nehmen können.“ (151).
Dennoch sieht Bonhoeffer eine Grenze,
die er für die Gestaltung der Volkskirche als solcher sieht:
„Es gibt nun für die Kirche einen Zeitpunkt,
in dem sie nicht mehr Volkskirche sein darf, und dieser Zeitpunkt ist dann gekommen,
wenn die Kirche in ihrer volkskirchlichen Art nicht mehr das Mittel sehen kann,
zur Freiwilligkeitskirche durchzudringen.“ (150)
Kann ein Zweifel sein, dass dieser Zeitpunkt gekommen ist,
wenn nicht längst überschritten ist?
Will unsere Kirche eigentlich bis zum endgültigen Verlust ihrer inneren Substanz warten,
bevor sie beginnt, die Volkskirche von der Amts- und Dienstleistungskirche
zu einer lebendigen Gemeindekirche umzustrukturieren?
Ich kann mir die Zukunft unserer Kirche
nur in einer Rückbesinnung auf diese Vision vorstellen,
die sich unmittelbar aus dem Neuen Testament ergibt.
Nicht gesetzlich, nicht revolutionär,
indem historisch Gewachsenes leichtfertig oder aus dogmatischem Eifer
über Bord geworfen wird.
Aber durch behutsam aber klar formulierte Zielvorgaben für die Zukunft,
die das Gewachsene mit dem vermitteln, was theologisch als Kirche erkennbar ist.
„In der Volkskirche die Gemeindekirche bauen“,
so würde ich dieses Programm nennen.
Ich bin davon überzeugt,
dass auf einer biblisch begründeten Vision der Kirche
die größte Verheißung für die Zukunft liegt.
| [1] |
Klaus Scholder,
Die Kirchen und das Dritte Reich, Band I, 1977, S. 40 |
| [2] |
Erich Foerster,
Christliche Welt, Nr. 33, 1919, Sp. 120
Im Rahmen einer grundsätzlich bewusst angenommenen Mitgliedschaft
sind in einer Volkskirche Formen unterschiedlicher Nähe zu ermöglichen.
Hier hat dann auch eine „allgemeine Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche“
ihr unbestreitbares Recht!
Es gehört zur Stärke der Volkskirche,
dass sie auch eine evangelische Identität außerhalb –
oder besser: im Umkreis der Gemeinden begründen kann.
Nur kann dieser Gedanke eben nicht zum Leitgedanken für die Mitgliedschaft
im Rahmen von Überlegungen zur Stabilität der Kirche gemacht werden,
wie dies in KdF geschieht. |
| [3] |
Isolde Karle, Wittenberger Redebeiträge S. 27 |
| [4] |
Erich Foerster, a.a.O. Sp. 119 |